In einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Berlin wird aktuell über uns berichtet. Dabei wurden zwei von uns angebotene Produkte aufgrund fehlerhafter Recherche vermischt, so dass insgesamt unrichtige Schlussfolgerungen gezogen werden könnten.
Die Verbraucherzentrale hat offensichtlich das Angebot unter www.produkte-testen.de mit dem von EuCeVa www.euceva.com verwechselt, was zu Missverständnissen führte, welche wir folgend ausräumen möchten.
Die Verbraucherzentrale schreibt u.a., dass die EuMedien GmbH ihre Beiträge für eine Vermittlung zwischen Testern und Produktherstellern erheben und für die geleistete Vermittlertätigkeit Mahnungen verschicken würde. Dies ist falsch.
Wir, die EuMedien GmbH, verschieben unsere Verantwortung nicht an Dritte, sondern versenden selbst die Produkte von Drittanbietern nach dem Zufallsprinzip an unsere registrierten Tester. Eine Vermittlungstätigkeit besteht daher nicht, da wir eine eigenständige Leistung erbringen, um unsere Kunden zufrieden zu stellen.
Die Kontaktaufnahme erfolgt durch uns dabei nur, wenn der Kunde zuvor seine Nummer selbst angegeben hat. In der Regel gibt der Kunde seine Daten in ein spezielles Bewerbungsformular ein, teilweise erfolgt dies aber auch über die Teilnahme an Gewinnspielen und den dortigen Zusatzangeboten.
Weiterhin schreibt die Verbraucherzentrale, die Tester würden im Rahmen des Dienstes produkte-testen.de nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt werden und Kunden, welche unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, bräuchten deshalb nicht auf Zahlungsaufforderungen zu reagieren.
Auch diese Aussage resultiert aus der Verwechslung der grundverschiedenen Dienste. Richtig ist vielmehr, dass wir im Rahmen des Dienstes EuCeVa immer eine dem Gesetz entsprechende Belehrung bezüglich der Widerrufsrechte versenden. In vielen Fällen wird zudem vom Kunden per SMS ausdrücklich die Zustimmung zum Vertragsschluss bekräftigt und durch die Aufforderung zur sofortigen Leistung auf das Widerrufsrecht verzichtet.
Korrekt weist die Zentrale an anderer Stelle darauf hin, dass auch telefonisch geschlossene Verträge wirksam sind. Es besteht daher kein Zweifel, dass die Dienstleistungsverträge des Dienstes EuCeVa gültig und selbstverständlich von beiden Seiten zu erfüllen sind, soweit das Widerrufsrecht nicht ausgeübt wurde.
Kunden, die ihre Mitgliedschaft rechtzeitig und ordnungsgemäß widerrufen, werden von uns selbstverständlich nicht gemahnt. Berechtigte Forderungen aus einem wirksamen Dienstleistungsvertrag setzen wir aber natürlich auch im Interesse unserer zufriedenen Kunden mit allem Nachdruck durch.
Bzgl. EuCeVa blicken wir auf einen Kundenstamm von mehreren Zehntausend zufriedenen Testern. Es bleibt dabei leider nicht aus, dass einige Kunden nicht von Anfang an zufrieden sind. Unser Ziel ist es jedoch, jedem Kunden im Laufe der einjährigen Mitgliedschaft so interessante Test-Produkte zur Verfügung zu stellen, dass er auch im nächsten Jahr weiterhin unsere Dienste in Anspruch nimmt.